Herzlich willkommen bei dem Ingenieurbüro H. Warthorst

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt in verschiedenen Bereichen vor, dass zur Auszahlung von Vergütungen die Anspruchsvoraussetzungen durch einen zugelassenen Umweltgutachter zu bestätigen sind.

Als Umweltgutachter (DE-V-0301) und „SURE-Auditor“ steht Ihnen Herr Dipl.-Ing. Heinrich Warthorst mit Kompetenz und Erfahrung rund um das EEG und der Nachhaltigkeitsverordnung zur Verfügung.

Wir übernehmen Prüfungen gemäß EEG/SpaEfV/BioSt-NachV z. B. für:

  • NawaRo- und Güllebonus
  • Kraft-Wärme-Kopplungsbonus
  • Gutachten zur Flexibilitätsprämie
  • Nachweis zu den Einsatzstoffvergütungsklassen
  • Nachhaltigkeitszertifizierungen gemäß der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
  • sachkundige Begleitung für Fördermaßnahmen des FNR e.V.
  • Biomassenbilanzierungsmodelle (Zulassung als Auditor bei der dena)
  • Stromsteuer nach Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

Als Umweltgutachter unterliegen wir einer strengen staatlichen Aufsicht. Sie garantiert Unabhängigkeit, Seriosität und Kompetenz. Wir erteilen Zertifikate, erstellen Gutachten und validieren Gültigkeitserklärungen. Auf den folgenden Seiten können Sie sich im Detail über unser Dienstleistungsangebot informieren.