Ingenieurbüro H. Warthorst

Als zugelassener Umweltgutachter (DAU-Zulassungsnummer DE-V-0301) für den Bereich der erneuerbaren Energien, erstellen wir entsprechende Gutachten (Gülle-, KWK-, Lapf-Bonus) gemäß EEG 2009 für Ihre Biogasanlage.
Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungen aus über 100 Biogasprojekten.


Umweltgutachter EEG

Seit dem 01.01.2009 sind Betreiber von Anlagen die Strom aus regenerativen Energien erzeugen und in das öffentliche Stromnetz einspeisen verpflichtet, ein Gutachten eines zugelassenen Umweltgutachters bei ihrem Netzbetreiber vorzulegen, um die entsprechenden EEG-Einspeisevergütungen / Boni zu erhalten.

VAwS-Sachverständiger

Bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen von einem Sachverständigen bei Inbetriebnahme bzw. wiederkehrend geprüft werden.

Dies ist von der Menge, Art und der Wassergefährdungsklasse der sich in der Anlage befindlichen Stoffe abhängig.